Am 2. August 2026 ist die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, „AI Act") in ihrem größten Teil anwendbar geworden – inklusive neuer Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die viele Unternehmen im Marketing, Kundenservice und auf der eigenen Website direkt betreffen. Wer ChatGPT, KI-Chatbots oder KI-generierte Bilder und Texte einsetzt, sollte jetzt genau hinschauen.
Was sich zum 2. August 2026 geändert hat
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist bereits seit dem 1. August 2024 in Kraft, entfaltet ihre Wirkung aber stufenweise. Seit dem 2. August 2026 gilt der umfangreichste Teil der Verordnung, darunter die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sowie die Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken und zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) . Kurz vor dem Stichtag hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung vom 8. Juli 2026 zudem die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben: eigenständige Systeme nach Anhang III müssen die Anforderungen erst ab 2. Dezember 2027 erfüllen, produkteingebettete Systeme nach Anhang I erst ab 2. August 2028 .
Die Kennzeichnungspflicht betrifft die meisten Unternehmen
Für die Praxis relevanter als die verschobenen Hochrisiko-Regeln sind die neuen Transparenzpflichten aus Artikel 50, die seit dem 2. August 2026 unmittelbar gelten . Unternehmen, die KI im Marketing, in der Kommunikation oder im Kundenservice einsetzen, müssen Kunden gegenüber klar erkennbar machen, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren . Das betrifft unter anderem:
- Chatbots und KI-gestützte Kundenservice-Systeme auf der eigenen Website
- Mit KI erzeugte Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die veröffentlicht werden
- Deepfakes und andere manipulierte Inhalte, die echt wirken könnten
- Content, der vor dem Stichtag erstellt wurde, aber weiter genutzt oder veröffentlicht wird – ein automatischer Bestandsschutz existiert nicht
Für synthetische Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 im Umlauf waren, gilt eine verkürzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um die maschinenlesbare Kennzeichnung nachzurüsten .
Bußgelder sind kein theoretisches Risiko
Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind keine Kleinigkeit: Sie können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Gerade kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen häufig, dass auch der Einsatz von Standardtools wie ChatGPT oder Bildgeneratoren unter diese Pflichten fällt.
Was sich für dein Unternehmen konkret ändert
| Bereich | Pflicht seit 2. August 2026 | Wichtige Ausnahme/Frist |
|---|---|---|
| KI-Chatbots | Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen | Keine Übergangsfrist |
| KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) | Kennzeichnung als künstlich erzeugt, wenn Täuschung möglich ist | Bestandsinhalte: Frist bis 2. Dezember 2026 |
| Deepfakes | Nutzer müssen offenlegen, dass Inhalt manipuliert wurde | Keine Fristverschiebung |
| Hochrisiko-KI (Anhang III) | Noch nicht verpflichtend | Neue Frist: 2. Dezember 2027 |
| KI-Kompetenzpflicht der Mitarbeitenden | Gilt bereits seit Februar 2025 | Läuft parallel weiter |
Drei Schritte, die du jetzt angehen solltest
- Bestandsaufnahme machen. Prüfe, wo auf deiner Website, in deinem Kundenservice oder in deinem Marketing KI-Systeme im Einsatz sind – von Chatbots über Textgeneratoren bis zu Bildtools.
- Kennzeichnung einführen. Ergänze klar sichtbare Hinweise, wo Kunden mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen, statt das Thema zu ignorieren.
- Dokumentation anlegen. Halte fest, welche Systeme du wann eingesetzt hast – das erleichtert im Zweifel den Nachweis gegenüber Behörden.
Unsere Empfehlung
Die KI-Verordnung betrifft nicht nur große Konzerne, sondern jedes Unternehmen, das KI-Tools im Alltag nutzt – auch auf der eigenen Website. Im Bereich Website & IT-Service unterstützen wir dich dabei, deine Website und digitalen Kundenkontaktpunkte rechtssicher zu kennzeichnen und bestehende KI-Anwendungen so einzurichten, dass sie den neuen Transparenzpflichten entsprechen – ohne dass du dich selbst durch den Verordnungstext arbeiten musst.
